Ich tätige jährlich Einkäufe in die 2. Säule. Was passiert damit, wenn ich noch vor Renteneintritt sterbe? Und was, wenn ich nach der Pensionierung sterbe und eine monatliche Rente beziehe?

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Im Todesfall werden die Pensionskasseneinkäufe abzüglich allfälliger Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in Form eines Todesfallkapitals ausgezahlt. Bei Renteneintritt dienen die Einkäufe dazu, die Altersrente bis zum Tod der versicherten Person bzw. bis zum Tod des überlebenden Ehegatten aufzubessern.

Wie wird das Todesfallkapital berechnet?

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Bei einer ledigen versicherten Person ohne Konkubinatspartner/in und ohne minderjährige Kinder entspricht das Todesfallkapital dem angesparten Altersguthaben. Muss die Vorsorgeeinrichtung eine Ehegatten-/Lebenspartnerrente und/oder eine Waisenrente ausrichten, wird der für die Finanzierung dieser Rente erforderliche Betrag vom Altersguthaben abgezogen. Der Restbetrag entspricht dann dem Todesfallkapital. Die freiwilligen Einkäufe der versicherten Person abzüglich der Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) sind in jedem Fall garantiert.