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Im Todesfall werden die Pensionskasseneinkäufe abzüglich allfälliger Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in Form eines Todesfallkapitals ausgezahlt. Bei Renteneintritt dienen die Einkäufe dazu, die Altersrente bis zum Tod der versicherten Person bzw. bis zum Tod des überlebenden Ehegatten aufzubessern.