Kann ich mir mein gesamtes Vorsorgeguthaben der 2. Säule auszahlen lassen, wenn ich die Schweiz definitiv verlasse? Falls ja, wann und wie muss ich AVENA darüber informieren?

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Ihr Arbeitgeber informiert uns über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Anschliessend schicken wir Ihnen das Formular «Zusatz zur Austrittserklärung» zu. Dort können Sie angeben, dass Sie die Schweiz definitiv verlassen. Sie müssen dem Formular die entsprechenden Nachweise beilegen, unter anderem Ihre Abmeldebestätigung der Schweizer Einwohnerkontrolle, gegebenenfalls die Aufhebung Ihrer Arbeitsbewilligung und die Wohnsitzbescheinigung Ihres neuen Wohnsitzlands.

Was passiert bei einem Wegzug ins Ausland mit den Vorsorgeguthaben der verschiedenen Säulen?

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Bis zur Pensionierung zahlt man in das Vorsorgesystem des jeweiligen Wohnsitzlandes ein. Die AHV-Beiträge werden als Rente ausbezahlt. Die Höhe richtet sich dabei nach den Beitragsjahren und den gezahlten AHV-Beiträgen. In ganz speziellen Fällen können Sonderbedingungen gelten.