Macht ein Einkauf in die 2. Säule Sinn oder ist es besser, mehr in die 3. Säule einzubezahlen? Wie sieht das steuertechnisch aus?

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Der Einkauf in der 2. Säule und Einlagen in die 3. Säule sind steuerlich abziehbar. In der 3. Säule beläuft sich der Höchstbetrag auf CHF 7056 im Jahr 2023. In der 2. Säule bei AVENA hängt der mögliche Einkauf von Ihrer persönlichen Situation ab.

Ich tätige jährlich Einkäufe in die 2. Säule. Was passiert damit, wenn ich noch vor Renteneintritt sterbe? Und was, wenn ich nach der Pensionierung sterbe und eine monatliche Rente beziehe?

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Im Todesfall werden die Pensionskasseneinkäufe abzüglich allfälliger Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in Form eines Todesfallkapitals ausgezahlt. Bei Renteneintritt dienen die Einkäufe dazu, die Altersrente bis zum Tod der versicherten Person bzw. bis zum Tod des überlebenden Ehegatten aufzubessern.

Wie kann ich meine 2. Säule verbessern und dabei Steuern sparen?

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Sie können Ihre Altersvorsorge aus der 2. Säule verbessern, indem Sie freiwillige Einkäufe tätigen. Hierbei gilt es die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu beachten. Den maximal möglichen Einkaufsbetrag können Sie Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis entnehmen. Falls Sie wissen möchten, wie sich ein Einkauf auf Ihre Altersleistungen auswirkt, kontaktieren Sie am besten Ihre Vorsorgeberaterin oder Ihren Vorsorgeberater. Diese/r führt gerne eine unverbindliche Simulation für Sie durch und schickt Ihnen auf Wunsch ein Formular zur Beantragung eines Einkaufs.