Sie können Ihre Altersvorsorge aus der 2. Säule verbessern, indem Sie freiwillige Einkäufe tätigen. Hierbei gilt es die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu beachten. Den maximal möglichen Einkaufsbetrag können Sie Ihrem jährlichen Vorsorgeausweis entnehmen. Falls Sie wissen möchten, wie sich ein Einkauf auf Ihre Altersleistungen auswirkt, kontaktieren Sie am besten Ihre Vorsorgeberaterin oder Ihren Vorsorgeberater. Diese/r führt gerne eine unverbindliche Simulation für Sie durch und schickt Ihnen auf Wunsch ein Formular zur Beantragung eines Einkaufs. Einkäufe sind grundsätzlich steuerlich abziehbar.