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Der Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung ist mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verbunden. Mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 kann die versicherte Person bei einer Teilpensionierung einen Teil ihrer Altersleistungen vorbeziehen. Die Höhe des Bezugs richtet sich nach der Reduktion des Beschäftigungsgrads. Der Rentenbezug kann dabei in bis zu drei Schritten erfolgen.
Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können ihre Freizügigkeitsleistung auf maximal zwei Freizügigkeitskonten bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen transferieren.