Der Stiftungsrat hat beschlossen, das Sparguthaben 2024 mit 3,25% – dem zulässigen Maximum – zu verzinsen. Der Deckungsgrad der Stiftung beläuft sich damit auf 109,4%.
Die AVENA-Versicherten kommen somit in den Genuss einer deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz (1,25%) liegenden Verzinsung, wodurch ihre Vorsorgeguthaben sich verbessern.
Diese jährliche Verzinsung stellt nur die Spitze des Eisbergs dar. Sie ist das Ergebnis eines umfassenden Massnahmenpakets, welches AVENA ergriffen hat, um ihren Fortbestand sicherzustellen.
Der Stiftungsrat ist einhellig der Ansicht, dass AVENA mit dieser Strategie langfristig bessere Ergebnisse erzielen und die Zukunft der Stiftung sichern wird.