Der Stiftungsrat von AVENA hat nach der positiven Stellungnahme der Anlagekommission sein Einverständnis gegeben, einen Teil des verwalteten Vermögens in Nachhaltigkeitsthemen zu investieren. Dominique Blanchard, Vorsitzender der Kommission, erklärt diesen Entscheid und die Auswirkungen auf die Versicherten. 

>Dominique Blanchard, Vorsitzender der Anlagekommission 

AVENA will künftig einen Teil des verwalteten Vermögens in Nachhaltigkeitsthemen investieren. Was sind die Gründe für diese Anpassung der Anlagestrategie?

Ich würde nicht von einer Anpassung, sondern von einer Weiterentwicklung der Vermögensbewirtschaftung der Stiftung sprechen. Seit einigen Jahren bewegen wir uns Schritt für Schritt hin zu diesem Thema, das wir nicht als Modeerscheinung, sondern als langfristigen Trend betrachten. Zum Beispiel mit unserem Entscheid von 2022, unser Portfolio aus ESG-Perspektive analysieren zu lassen und damit in Erfahrung zu bringen, wie wir bei den Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien abschneiden. Diese Kriterien werden für die extra-finanzielle Analyse im Rahmen des verantwortungsbewussten Investierens herangezogen. Wir erhielten die Note A-. Mit dem aktuellsten Entscheid können wir noch einen Schritt weiter gehen: Einen Teil unseres Portfolios werden wir künftig aktiver verwalten. 

Wie wurde der dafür vorgesehene Betrag festgelegt?

Dieser Entscheid betrifft nur einen Teil des verwalteten Vermögens, rund 3% bis 4%. Wir wollen uns aktiv am Übergang zu einer verantwortungsbewussten und nachhaltigen Wirtschaft beteiligen und gleichzeitig unsere Verpflichtungen als Pensionskassenverwalterin wahrnehmen, das heisst die Altersguthaben unserer Versicherten auf lange Sicht optimal verwalten.

Welcher Ansatz wurde für diese Anlagen gewählt?

Unsere ESG-Strategie entwickelten wir in Zusammenarbeit mit unserer Haupt-Vermögensverwalterin, der BCV. Bisher priorisierten wir Ansätze wie Ausschlüsse. Damit werden Investitionen in Unternehmen oder Themen vermieden, die mit bestimmten Normen oder Werten unvereinbar sind, zum Beispiel Kohle oder Pornografie, und die Anlagen in fossile Brennstoffe werden reduziertDies verhindert Investitionen mit einer negativen Wirkung. Durch den kürzlichen Entscheid zugunsten thematischer Anlagen im Nachhaltigkeitsbereich investieren wir nun in Unternehmen, die mit ihren Lösungen dazu beitragen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) der UNO-Agenda 2030 zu erreichen. Angestrebt wird somit eine positive Wirkung. Beispiele sind Akteure in Bereichen wie erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Bildung oder Armutsreduktion.

Hat dieser Entscheid Auswirkungen auf die Gesamtstrategie des Portfolios?

Unsere Portfoliostrategie wird von einer langfristigen Vision geleitet, vom Anspruch der Stabilität, der uns davor bewahrt, kurzlebigen Trends und Modethemen nachzugehen. Indem wir nun einen Teil unseres Vermögens in dieses Thema investieren, ändern wir unsere Strategie nicht, sondern setzen sie fort. 

Was bedeutet das für die Versicherten?

Mit unserem Entscheid wollen wir unsere Anlagen diversifizieren und damit das Risikomanagement optimieren. Eine solche Diversifizierung erhöht tendenziell auch die Robustheit eines Portfolios in einem komplexen Umfeld. Wie bisher werden wir das Umfeld, in dem wir uns weiterentwickeln, laufend analysieren. Auch künftig werden wir Entscheide erst nach einer umfassenden Prüfung aller Anlageoptionen fällen – damit wir die Renditen erzielen, die für eine erfolgreiche Verwaltung unserer Stiftung und für einen qualitativ guten Ruhestand unserer Versicherten notwendig sind.